SCHWERPUNKTE
- Immobilienrecht
- Mietrecht
- Maklerrecht
- Wohnungseigentumsrecht
Constanze Becker ist Of-Counsel im Bereich Miet- und Immobilienrecht sowie im Wohnungseigentumsrecht.
Sie vertritt nationale und internationale Mandanten in allen miet- und immobilienrechtlichen Angelegenheiten.
Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Vertragsgestaltung ebenso wie in der Prozessführung aller Angelegenheiten mit miet- und immobilienrechtlichem Bezug. Daneben berät sie auch in Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts. Zu ihren Mandanten zählen vornehmlich Unternehmen, wie beispielsweise Hausverwaltungen, Property und Asset Management Gesellschaften, Projektentwicklungsgesellschaffen oder Immobilienmaklergesellschaften oder auch Großmieter.
Ausgewählte Mandate
- Beratung und Vertretung einer Versicherungsgesellschaft in allen mietrechtlichen Angelegenheiten
- Beratung und Vertretung von Maklerunternehmen in außergerichtlichen- und gerichtlichen Bereichen
- Beratung und Vertretung mehrerer gewerblicher Großmieter mit diversen Standorten in Deutschland mit allen laufenden Belangen im gewerblichen Mietrecht
- Beratung und Vertretung mehrerer Hausverwaltungen in den Bereichen Mietrecht und Betriebskostenrecht
AUSBILDUNG
1995 – 2000: | Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwigs-Maximilians-Universität München |
2000 – 2002: | Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München |
2009: | Zulassung als Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht |
Beruflicher Werdegang
2002 – 2004: | Associate bei Kanzlei Bossi & Ufer |
Seit 2004: | Selbständige Rechtsanwältin im Bereich Miet- und Immobilienrecht |
2007 – 2011: | Dozentin und Lehrbeauftragte an der Deutschen Eliteakademie |
Seit 2015: | Rechtsexpertin für die Fachzeitschrift „Immobilienwirtschaft“, Rubrik „Maklerrecht“, Haufe-Verlag |
Seit 2012: | Of-Counsel bei HUPE | GANTENBERG Rechtsanwälte Partnerschaft mbB |
Publikationen (Fachzeitschrift „Immobilienwirtschaft“)
- Fernabsatzgesetz: Nachträglicher Widerruf des Maklervertrages – Makler verliert Provisionsanspruch
- Maklerlohn bei nachträglich geschlossenem Maklervertrag?
- Provisionsanspruch trotz Tätigwerden eines weiteren Maklers?
- Zur Haftung des Verkäufers bei falschen Angaben des Maklers. Wann muss der Makler einstehen?
- Wohnungseigentum, Vermietung an Feriengäste als zulässige Wohnungsnutzung
- Aufteilungsplan: Welche Bedeutung haben Architekten-Eintragungen?
- Geschäftliche Tätigkeit des Mieters in der Wohnung
- Schriftformklauseln
SPRACHEN
Deutsch, Englisch